Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für unsere derzeitigen und künftigen Lieferungen gelten folgende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen:
1. Erfüllungsort für alle Lieferungen ist Hamburg.
2. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung aller aus der Geschäftsverbindung mit uns bestehenden Verpflichtungen. Falls eine Kaufpreisforderung durch Saldoziehung untergehen sollte, gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für die Forderung aus dem Saldo (Kontokorrent-Eigentumsvorbehalt).
Wenn unsere Forderung um mehr als 50 % überdeckt ist, sind wir auf Wunsch des Käufers verpflichtet, bei einem entsprechenden Teil der gelieferten Ware auf unseren Eigentumsvorbehalt zu verzichten. Sollte der Käufer die Ware vor ihrer vollständigen Bezahlung oder vor vollständiger Abdeckung des Saldos veräußern, gilt folgendes für den Eigentumsvorbehalt:
- a) Rechte und Ansprüche aus der Lieferung uns gehörender Ware an Dritte sind im voraus an uns abgetreten, insbesondere also die Kaufpreisforderung gegen den Käufer der Ware.
- b) Aus der Weiterverarbeitung hervorgehende Ware wird unmittelbar unser Eigentum. Bei der Verarbeitung mit anderen nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung.
- c) Pfändungsversuchen oder sonstigen Zugriffen Dritter gegen unser Vorbehaltseigentum oder die an uns abgetretenen Forderungen und Rechte ist sofort zu widersprechen. Der Käufer verpflichtet sich, uns hiervon wie von jeder anderen Gefährdung unseres Eigentums auf dem schnellsten Wege zu benachrichtigen.
3. Die Gewichte werden vor Abgang von einem auf Sachkunde geprüften Wäger ermittelt; diese sind für die Rechnungserteilung maßgebend. Qualitätsabweichungen und Mengenreklamationen sind innerhalb 5 Stunden nach Eingang der Ware, Mängelrügen unverzüglich anzuzeigen. In diesem Falle ist uns oder unserem Beauftragten Gelegenheit zur Prüfung der Berechtigung zu geben. Nach Beginn der Verarbeitung oder nach Weiterversand entfällt jedes Recht zur Reklamation oder Beanstandung.
4. Die Ware reist in jedem Falle auf Gefahr des Käufers, auch wenn sie in einem Transportmittel des Verkäufers befördert wird. Eine Frachtvereinbarung wie z.B. „frei Empfangsort“, ist ohne Einfluß auf den Gefahrübergang. Lieferung erfolgt nach Möglichkeit zu dem vorgesehenen Termin. Ein Überschreiten der vereinbarten Liefer-zeiten gibt keinen Anspruch auf Schadenersatz. Höhere Gewalt, nicht vertretbare Unmöglichkeit oder nicht vertretbares Unvermögen (z.B. Störungen in der Zulieferung, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks usw.) gehen zu Lasten des Käufers.
5. Angebote und Preisangaben während der Vertragsverhandlungen sind freibleibend. Vereinbarte Preise sind Nettopreise. Sie verstehen sich zuzüglich der am Liefertage geltenden Mehrwertsteuer. Ausgleichsabgaben gehen zu Lasten des Käufers. Änderungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
6. Zahlungen haben, falls nichts anders vereinbart, nach Rechnungstag ohne jeden Abzug zu erfolgen. Der Käufer kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen sowie alle durch Zahlungserinnerungen entstehenden Kosten berechnet.
7. Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
8. Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten gilt Hamburg als vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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